Hausregeln

1. Zulassungsbedingungen
Um zum Betreten und zur Einrichtung in unserer Cité Naturiste Hélio Marine zugelassen zu werden, muss man hierzu von der Direktion autorisiert worden sein. Die Direktion stellt dem Kunden die der Klassifizierung entsprechenden Mietleistungen und Ausstattungen zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die Hausordnung durchzusetzen, und übernimmt eine allgemeine Überwachungspflicht.
Das Tragen des Armbands ist für jeden Urlauber obligatorisch.
Der Aufenthalt impliziert die Inhaberschaft einer Naturistenlizenz. Jede Naturistenlizenz (FFN / FNI / FKK) wird akzeptiert.
Der Mieter wird sich auf dem Gelände installieren, unter dem Vorbehalt der Einhaltung der naturistischen Ethik, des guten eigenen Verhaltens, des Respekts gegenüber anderen und der obligatorischen Ausübung der Nacktheit, wenn es das Wetter erlaubt.
Doch Nacktheit ist nicht Exhibitionismus; jedes den guten Sitten zuwiderlaufende Verhalten wird mit einer ersten Verwarnung per Einschreiben mit Rückschein (LRAR) oder durch ein gegen Empfangsbestätigung persönlich übergebenes Schreiben geahndet. Der zweite den guten Sitten zuwiderlaufende Akt führt zur sofortigen Ausschließung aus der Einrichtung. Zuwiderhandelnde werden in der Einrichtung nicht mehr akzeptiert; ihre Verträge werden im Hinblick auf den legitimen Grund nicht verlängert.
Gemäß der Hausordnung, und um die Jüngsten nicht zu stören, erinnern wir Sie daran, dass das Tragen von Piercings übermäßiger und extravaganter Art und/oder von Schmuck an den Genitalien verboten ist. Wir bitten Sie, diese zu entfernen oder mit einem Pareo oder einem Handtuch zu verbergen.
Der Aufenthalt auf dem Campinggelände impliziert die Annahme der Bestimmungen dieser Ordnung und die Verpflichtung, sich daran zu halten. Niemand darf dort seinen Wohnsitz begründen.

2. Polizeiformalitäten
Jede Person, die mindestens eine Nacht bleiben soll, muss sich zuvor an der Rezeption mit einem Ausweisdokument melden.
Jeder Kunde ausländischer Staatsangehörigkeit ist verpflichtet, ein individuelles Polizeiformular auszufüllen (Artikel R.611‑35 Code des entrées et séjours d’étrangers).
Dieses muss insbesondere angeben:
1° Name und Vornamen;
2° Datum und Ort der Geburt;
3° Staatsangehörigkeit;
4° Gewöhnlicher Wohnsitz. Kinder unter 15 Jahren können auf dem Formular eines Elternteils aufgeführt werden;
5° Mobiltelefonnummer und E‑Mail‑Adresse;
6° Datum der Ankunft innerhalb der Einrichtung und das geplante Abreisedatum. Die Aufbewahrungsdauer des Polizeiformulars beträgt 6 Monate.

3. Installation
Die Freiluftunterkunft und das dazugehörige Material müssen auf dem angegebenen Stellplatz gemäß den von der Rezeption gegebenen Anweisungen installiert werden. Keine Einfriedung oder Drahtzaun ist erlaubt. Für Bewohner wird empfohlen, Sträucher oder Pflanzen um den Stellplatz zu setzen. Die Zugänge zu den Stellplätzen müssen frei bleiben, um Winterarbeiten zu ermöglichen. Vorzelte sind am Ende des Aufenthalts zu demontieren; Kunden, die dem nicht nachkommen, haften im Falle von herabfallenden Baumästen.

4. Rezeption – Betrieb der Dienste
• Der Campingplatz ist für den Verkehr von 7 Uhr bis 24 Uhr geöffnet.
• Die Rezeption ist geöffnet:
Mittel‑ und Hochsaison: von 9:00 bis 19:45 (vom 1. Mai bis 30. September)
Nebensaison: 9:00 bis 17:45 (15. März bis 30. April und vom 1. Oktober bis 15. Oktober)
Alle Auskünfte über die Dienstleistungen des Campingplatzes sowie Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sporteinrichtungen, die touristischen Reichtümer der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen können, sind an der Rezeption erhältlich. Ein System zur Bearbeitung von Reklamationen steht den Kunden zur Verfügung.
Der Campingplatz kann für Pakete, die sich Camper auf den Campingplatz liefern lassen möchten, nicht haftbar gemacht werden.
• Zwei Selbstbedienungs‑Wäschereien sind von 7 Uhr bis 24 Uhr geöffnet.
• Geldautomat 24/24.

5. Aushang
Diese Hausordnung ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie wird jeder Person zeitgleich mit der Übersendung des Vertragsentwurfs zugesandt und jedem Kunden ausgehändigt, der eine besondere Anforderung stellt. Für klassifizierte Campingplätze sind die Einstufungskategorie mit dem Vermerk Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Tourismus‑ oder Freizeit‑Stellplätze an der Rezeption ausgehängt. Die Preise der verschiedenen Leistungen werden den Kunden unter den durch Erlass des für den Verbrauch zuständigen Ministers festgelegten Bedingungen mitgeteilt und sind an der Rezeption einsehbar.

6. Abreisebedingungen
Die Kunden werden gebeten, ihren Aufenthalt spätestens am Tag der Ankunft zu begleichen. Die Armbänder werden an der Ausfahrtschranke zurückgegeben.

7. Abgaben
Die Abgaben gelten gemäß dem im Mietvertrag angegebenen geltenden Tarif und je nach Anzahl der auf dem Gelände verbrachten Nächte. Sie sind an der Rezeption bei der Ankunft oder vorab über das Internet zu zahlen.

8. Zugang zur Cité Naturiste Hélio Marine René Oltra
• Bewohner: Der Zugang zum Campingplatz wird bis einschließlich 2. Mai jedem Kunden gewährt, der seine Abgabe vollständig bezahlt hat, oder Kunden mit monatlicher Zahlung, die mit den gestaffelten Zahlungen vom 15. Dezember bis 15. Juli auf dem Laufenden sind. Der Zugang zum Campingplatz wird bis zum 15. Oktober gewährt, sobald der Restbetrag der Miete und die Naturistenlizenzen bezahlt sind und die Versicherungsbescheinigung für den Wohnwagen oder das Mobilheim vorgelegt wurde.
• Vermietungen pro Nacht: Die Kunden müssen bei ihrer Ankunft die Anmeldeformalitäten ausfüllen. Bei der Anmeldung müssen die Kunden die Zulassungsbescheinigung („carte grise“) ihres Fahrzeugs vorlegen; der Zugang ist für die Dauer ihres Aufenthalts erlaubt. Jedes zugelassene Fahrzeug muss gemeldet und registriert werden. Kunden, die nach 20 Uhr ankommen, werden vom Abend‑Rezeptionisten oder vom Sicherheitsdienst empfangen und können sich bis Mitternacht einrichten.
• Die Cité Naturiste Hélio Marine René Oltra ist Privateigentum: Am Anreisetag wird ein Armband ausgehändigt; jeder Ersatz wird mit 10 Euro pro Stück berechnet. Das Tragen des Armbands ist im Campingplatz obligatorisch. Es ist zwingend vorzuzeigen, um zu Fuß die Ein‑ und Ausgänge zu passieren und bei Kontrollen durch die Aufseher des Campingplatzes René Oltra bei Tag und Nacht. Jeder Kunde muss zusätzlich seine Identität, Name und/oder Stellplatznummer mitteilen.
Besucher werden nur unter der Verantwortung der Mieter zugelassen, die sie empfangen. Besuche sind auf 4 naturistische Erwachsene beschränkt. Besucher müssen sich der Einführung in den Naturismus fügen; andernfalls werden sie in der Einrichtung nicht mehr akzeptiert.
• Jede kommerzielle oder werbliche Tätigkeit ist strikt verboten, außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Direktion.
• Durch Gemeindeverordnung ist der Strand vom Kanal Port Ambonne bis zur Grenze des Sun Beach naturistisch. Im Sommer wird eine Überwachung eingerichtet, für die Ruhe der Naturisten auf den Dünen und an den Zugängen des Strandes gegenüber unserem Zentrum. Die dahinter liegenden Flächen sind ein Naturschutzgebiet und für Spaziergänger durch Präfekturerlass vom 30. Dezember 1996 verboten.

9. Besucher und zusätzliche Personen
Nach Genehmigung durch den Betreiber können Besucher und zusätzliche Personen auf das Campinggelände zugelassen werden, unter der Verantwortung des Campers, der sie empfängt. Der Kunde empfängt seine Besucher und zusätzliche Person an der Sicherheitswachhütte am Eingang des Campingplatzes. Wenn diese Besucher und zusätzliche Person zum Betreten des Campinggeländes zugelassen sind, sind sie – oder der Kunde, der sie empfängt – verpflichtet, eine Abgabe gemäß dem geltenden Tarif zu entrichten, insofern sie Zugang zu den Leistungen und/oder Einrichtungen des Campingplatzes haben. Diese Abgabe ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Der Kunde muss jeden Eintritt und jeden Ausgang melden. Besucher oder zusätzliche Person, die die naturistische Ethik nicht respektieren, werden in der Einrichtung nicht mehr akzeptiert.
Aus Sicherheits‑ und Organisationsgründen wird nach 22 Uhr kein Besucher mehr akzeptiert.
„Tagesbesucher“ werden am Stellplatz des Mieters zugelassen, sofern dieser sie an der Schranke abholt. Sie müssen ihr Fahrzeug auf dem öffentlichen Außenparkplatz abstellen und sich in das Besucherregister an der Schranke des Campingplatzes René Oltra eintragen.
Ihnen wird am Eingang ein Armband ausgehändigt (gegen ein Ausweisdokument, das sie bei der Abreise zurückerhalten) und das bei der Ausfahrt zurückzugeben ist. Jeder Besucher muss die Einrichtung vor 1 Uhr morgens verlassen haben. Jedenfalls bleibt der Mieter für jedes Verhalten seiner Besucher verantwortlich und bleibt an alle ihn treffenden vertraglichen Verpflichtungen gebunden.
Besucher, die auf dem Stellplatz übernachten, haben den geltenden Tarif zu entrichten. Der Inhaber des Stellplatzes übernimmt die Aufenthaltskosten des Besuchers im Falle der Nichtzahlung.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, bestimmten Personen, einschließlich in der Eigenschaft als „Besucher“, aus ordnungsgemäß gerechtfertigten legitimen Gründen den Zugang zum Campingplatz zu verweigern, insbesondere im Falle von Handlungen oder Verhaltensweisen, die den guten Sitten zuwiderlaufen, begangen – auch zuvor – von der Person, der der Zugang innerhalb der Einrichtung und bei jeder Gelegenheit verweigert wird.
Fahrzeuge von Besuchern sind auf dem Campinggelände AUSDRÜCKLICH VERBOTEN.

10. Respekt der naturistischen Ethik, der Nacktheit und der Umwelt
Sie befinden sich in einem naturistischen Campingplatz; der Respekt der Werte des Naturismus ist obligatorisch. Regelmäßige Kontrollen werden durchgeführt, um die Nacktheit sowie die Bewahrung der Umwelt durchzusetzen. Mieter, die diese Regeln nicht respektieren, werden in unserer Einrichtung nicht mehr akzeptiert:
Kontrolle: Mündliche Erinnerung an naturistische und ökologische Ethik (Aushändigung eines Coupons, Vermerk im Register mit Stellplatznummer und/oder Name des Kunden).
Kontrolle: Vorladung bei der Direktion und förmliche Abmahnung, persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.
Kontrolle: Schreiben der Nichtverlängerung Ihres Vertrages.
Wir zählen auf Sie, Eltern oder Großeltern, die Jugendliche begleiten, diese zu veranlassen, sich dem Naturismus zu fügen (nur Badehose, Boxer oder Monokini werden ausnahmsweise „toleriert“) und die Natur zu respektieren. Jede provokante Haltung eines Besuchers gegenüber den anderen Naturisten wird mit einem Ausschluss aus unserer Einrichtung geahndet.

11. Buchungsbedingungen
Die Buchung wird nur mit Zustimmung des Campingplatzes wirksam, nach Eingang der Anzahlung, des ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsvertrags und der vorvertraglichen Informationsmitteilung sowie der Annahme der Hausordnung des Campingplatzes.
Der Campingplatz kann eine Buchungsanfrage je nach verfügbaren Plätzen oder aus jedem anderen legitimen Grund ablehnen.
Die Buchung eines Stellplatzes oder einer Miete erfolgt streng persönlich. Jede Untervermietung oder Abtretung der Buchung ist strikt verboten.

12. Lärm – Ruhe
Die Benutzer werden gebeten, die Ruhe und Erholung der Urlauber zu respektieren, auch tagsüber. Übermäßiger Lärm ist verboten. Abends nach Mitternacht ist Zurückhaltung angeraten. Ausnahmsweise wird bis Mitternacht eine Toleranz gewährt. Stille muss von Mitternacht bis 7 Uhr vollständig sein.

13. Fahrzeuge – Verkehr und Parken
Fahrzeuge sind nicht berechtigt, zwischen 24 Uhr und 7 Uhr zu verkehren oder auszufahren, außer in Fällen höherer Gewalt oder Notfall; in diesem Fall wird empfohlen, die Sicherheit unter +33 (0)4 67 01 06 37 zu benachrichtigen. Ein Shuttle‑Golfcart bringt die Kunden von Mitternacht bis 5 Uhr während der Hochsaison. Elektrische Golfcarts dürfen zwischen Mitternacht und 7 Uhr ausnahmsweise und mit größter Diskretion verkehren. Die Nichteinhaltung dieser Anweisung führt zu einer vorübergehenden Aussetzung der Fahrzeugeinfahrt von einer Woche oder länger.
Innerhalb des Campingplatzes ist die Geschwindigkeit strikt auf 10 km/h begrenzt. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung sowie jeder Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung wird die Genehmigung zur Einfahrt des Fahrzeugs in den Campingplatz ausgesetzt. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge!
Zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, die Beschilderung und die Fahrtrichtungen zu respektieren. Das Tragen eines zugelassenen Helms (Artikel R‑431‑1) und die Beleuchtung jedes Fahrzeugs, das nachts fährt, sind innerhalb des Campingplatzes obligatorisch. Die Direktion lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls aufgrund der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln ab.
Das Parken von Fahrzeugen (einschließlich Zweiräder) ist auf nicht besetzten Stellplätzen strikt verboten; sie dürfen den Verkehr nicht behindern, noch die Installation neuer Ankommender verhindern (die Belegung wird nach einer ersten Verwarnung finanziell sanktioniert und zum Tagestarif berechnet).
Sie verfügen über einen Stellplatz, der Ihnen persönlich zusteht und ohne Zustimmung der Direktion nicht abgetreten werden darf.
Aus Sicherheitsgründen ist es strengstens verboten, mit einem Tretroller innerhalb des Campingplatzes zu fahren; da die Verkehrswege steinig sind, sind sie für dieses Fortbewegungsmittel nicht geeignet.

14. Tiere
Aus Sicherheitsgründen werden Hunde der 1. und 2. Kategorie nicht akzeptiert (Tosa, Staffordshire Terrier, American Staff, Pitbull, Mastiff, Rottweiler). Die Besitzer müssen Beutel mitführen, um die Exkremente außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche aufzusammeln, und Wasser versprühen, um Uringerüche zu vermeiden. Hunde müssen zwingend an der Leine geführt werden. Sie dürfen niemals allein gelassen werden, auch nicht eingeschlossen. Ihre Halter haften zivilrechtlich. Der aktuelle Impfnachweis ist beim Check‑in an der Rezeption vorzulegen. Haustiere sind an der Rezeption anzumelden; Ihnen wird eine Identifikationsmarke mit Ihrer Stellplatznummer ausgehändigt. Es ist verboten, Unkrautvernichter, Insektizide, chemische Produkte zu verwenden, wegen des Vergiftungsrisikos für Tiere.
Seien Sie verantwortungsbewusst, zahlreiche Tiere, insbesondere Katzen, werden auf dem Campingplatz ausgesetzt oder gehen verloren.

15. Brandsicherheit
Offene Feuer (Holz, Kohle …) sind strengstens verboten, ebenso Gasgrills. Kochgeräte sind in gutem Betriebszustand zu halten.
• Im Brandfall: Unverzüglich die Direktion benachrichtigen (Sicherheitsdienst: 24/7 unter +33 (0)4 67 01 06 37). Feuerlöscher sind im Bedarfsfall verwendbar. Ein Erste‑Hilfe‑Kasten befindet sich an der Rezeption sowie am Sicherheitsdienstposten. Im Evakuierungsfall auf den Evakuierungsplan der Einrichtung Bezug nehmen. Alarm auslösen, die Nachbarn warnen.

16. Wachsamkeit / Diebstahl – Übergriff
Unverzüglich die Direktion benachrichtigen (der 24/7‑Sicherheitsdienst unter 04 67 01 06 37). Jeder Kunde, der auf frischer Tat beim Diebstahl ertappt wird oder der andere Kunden angreift oder deren Sicherheit beeinträchtigt, wird ausgewiesen, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung der Ordnungskräfte.
Die Direktion wird ihre bestmöglichen Anstrengungen zur Umsetzung ihrer allgemeinen Überwachungspflicht des Campingplatzes erbringen. Diese Pflicht ist insbesondere durch das Handeln eines Dritten begrenzt im Falle eines Diebstahls innerhalb der Einrichtung während des Aufenthalts.
Die Direktion ist nur für an der Rezeption hinterlegte Gegenstände verantwortlich (individuelle Schließfächer). Obwohl Aufsichtskräfte rund um die Uhr kontrollieren, bleibt der Kunde für seine eigene Installation verantwortlich und muss dem Verantwortlichen das Vorhandensein jeder verdächtigen Person melden. Die Kunden werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Materials zu treffen (Diebstahlsicherung, …).

17. Spiele
Es dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden. Minderjährige müssen stets unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen.

18. Elektrizität – Wasser
Der gelieferte Strom beträgt 220 Volt auf allen ausgestatteten Stellplätzen. Der Mieter darf eine 10‑Ampere‑Steckdose für die Stellplätze und Mobilheime benutzen.
Der Mieter mit „Freizeitvertrag“ hat die Möglichkeit, gegen eine Pauschale zum geltenden Tarif eine zusätzliche Amperezahl zu erhalten.
Warnhinweis: Nach Feststellung einer unzulässigen Änderung der Amperezahl auf einem Stellplatz hat der Mieter den oben genannten Tarif zu entrichten. Jährliche technische Überprüfungen durch eine vom Staat zugelassene Stelle sind obligatorisch. Unsere Elektroinstallation wird von einer vom Staat zugelassenen Stelle kontrolliert. Der Mieter verpflichtet sich, die Vorschriften einzuhalten und seine Installation bei längerer Abwesenheit abzustecken. Es wird gebeten, bei Abwesenheit Klimaanlagen und Beleuchtung auszuschalten.
Das Wasser ist trinkbar; es wird von staatlich zugelassenen Stellen kontrolliert. Das Waschen von Fahrzeugen ist strengstens verboten. Es wird gebeten, zu sparen und Verschwendung zu vermeiden; Wasser und Elektrizität sind kostbare Energien.
Schwimmbecken und Jacuzzis sind innerhalb der Einrichtung nicht zugelassen. Die intensive Nutzung von Wasser und Energie für Schwimmbecken und Jacuzzis kann mit den Umwelt‑Nachhaltigkeitszielen des Campingplatzes unvereinbar sein; sie können Sicherheitsrisiken darstellen, insbesondere wenn sie nicht korrekt installiert oder nicht dauerhaft überwacht werden. Dies umfasst das Risiko des Ertrinkens, des Ausrutschens und des Stürzens.
Es ist ausdrücklich verboten, Wäsche (Laken, Bettdecken, Bezüge …) zu waschen, die nicht für den persönlichen Gebrauch innerhalb des Campingplatzes bestimmt ist (z. B. Wäsche von externen Vermietungen oder berufliche Nutzung).

19. Ordnung und Respekt der Anlagen
Jeder Mieter hat seinen Stellplatz instand zu halten und ihn bei Abreise sauber zu hinterlassen. Hausmüll ist in Müllbeuteln in die Container zu werfen. Glas‑ oder Plastikflaschen sind in die zu diesem Zweck aufgestellten Container zu geben. Sperrige Gegenstände sind zwingend auf dem Wertstoffhof von Agde mit einer kostenlosen Zugangskarte abzugeben (https://portail-usagers.sictom-pezenas-agde.fr). Grünabfälle können, in einem Sack verpackt, einmal pro Woche von unseren Diensten abgeholt werden. Waschen ist außerhalb der für diesen Zweck vorgesehenen Becken strengstens verboten.
Es ist verboten, verschmutztes Wasser oder Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu schütten; sie sind in den Sanitärblöcken zu entsorgen, die über eine hierfür vorgesehene Wanne verfügen. Bepflanzungen und Blumendekorationen sind zu respektieren. Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz mit eigenen Mitteln abzugrenzen. Es ist verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen oder Äste zu schneiden. Der Rückschnitt oder das Fällen eines Baumes ist strengstens untersagt. Die Verschönerung oder Dekoration Ihrer Installation oder Ihres Stellplatzes muss die Umwelt respektieren und dem Naturgeist des Campingplatzes entsprechen; die Direktion behält sich das Recht vor, über bestimmte Ausgestaltungen zu befinden. Jede Instandsetzung von Schäden an der Vegetation, an Zäunen, am Gelände oder an den Anlagen des Platzes geht zu Lasten des Verursachers.

20. Fotografien – Videos – Kameras
Diese Hausordnung bezweckt, das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Ruhe aller Mitglieder und Besucher des Campingplatzes zu gewährleisten. Um die Privatsphäre und den gegenseitigen Respekt zu wahren, ist es strengstens verboten, innerhalb des Campinggeländes Fotos zu machen, Videos aufzunehmen oder Überwachungskameras zu betreiben.
Jede Person, die gegen dieses Verbot verstößt, setzt sich Sanktionen gemäß der geltenden Gesetzgebung aus. Diese Sanktionen können disziplinarische Maßnahmen, gerichtliche Schritte und Schadensersatzforderungen umfassen. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Regel durchzusetzen und die Grundrechte seiner Mitglieder zu schützen.

21. Videoüberwachung
Sie werden darüber informiert, dass Sie auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Campingplatzes René Oltra – 1 rue des Néréides – 34300 CAP D’AGDE – gefilmt werden können.
Diese Videoüberwachungsanlage wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des „Code de la sécurité intérieure“ (Artikel L251‑1), der Datenschutz‑Grundverordnung („EU“ 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016) sowie dem Gesetz Nr. 78‑17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten eingerichtet.
Alle zusätzlichen Informationen können jederzeit auf Anfrage an der Rezeption und unter der folgenden E‑Mail‑Adresse erteilt werden: contact@reneoltra.fr.
Diese Information wird Ihnen erteilt und durch eine entsprechende Beschilderung am Eingang und in unseren Räumlichkeiten ergänzt.

22. Versicherungen – Haftungen
Es obliegt dem Mieter, seine Hauptanlage und seine Nebenanlage zu versichern. Der Campingplatz René Oltra lehnt jede Haftung im Falle von Diebstahl, Brand, Unwetter sowie bei einem Vorfall ab, der in den Bereich der zivilrechtlichen Haftung des Mieters fällt.

23. Höhere Gewalt
Der naturistische Campingplatz René Oltra lehnt jede Haftung für Störungen, Unterbrechungen oder Behinderungen des Aufenthalts ab, die durch Ereignisse verursacht werden, die als höhere Gewalt eingestuft werden könnten. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das sich dem Einfluss des naturistischen Campingplatzes René Oltra entzieht, das bei Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise vorhersehbar war und dessen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können.
Als Fälle höherer Gewalt gelten: Witterungsbedingungen, die die Erbringung der Leistung verhindern, Handlungen jeglicher ziviler oder militärischer Behörde, tatsächlicher oder rechtlicher Art, Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, vollständiger oder teilweiser Streik, Brand oder Überschwemmung, behördliche Schließung, Unfälle, Unruhen. Tritt ein als höhere Gewalt eingestuftes Ereignis ein, behält sich der naturistische Campingplatz René Oltra das Recht vor, seine Verpflichtungen auszusetzen, ohne dass ihm irgendein Schaden oder Schadensersatzanspruch zugerechnet werden kann. Ist das Ereignis nur vorübergehend, wird die Verpflichtung ausgesetzt, es sei denn, die daraus resultierende Verzögerung rechtfertigt die Auflösung des Vertrags. Ist die Behinderung endgültig, kann die Auflösung des Vertrags von Rechts wegen eintreten und die Parteien werden von ihren Verpflichtungen befreit.

24. Streitfall / Mediation
Jede Beanstandung hinsichtlich der Nichtübereinstimmung der Leistungen mit den vertraglichen Verpflichtungen ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Aufenthalts schriftlich (Einschreiben mit Rückschein – LRAR) an den Betreiber des naturistischen Campingplatzes René Oltra zu richten. Im Rahmen eines Streitfalls mit unserer Einrichtung und wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach Versand dieser schriftlichen Mitteilung (LRAR) an das Mediationszentrum AME Conso zu wenden. Dazu müssen Sie online auf der Website www.mediationconso-ame.com einen Antrag einreichen oder einen Antrag per Post senden: AME Conso, 197 boulevard Saint Germain, 75007 PARIS. In Rechnung gestellte Aufenthalte werden nicht erstattet. Der Aufenthalt impliziert die Annahme der Bestimmungen dieser Hausordnung und die Verpflichtung, diese einzuhalten. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Mietvertrages entstehen können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Belegenheitsort der Immobilie. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich französisches Recht Anwendung.

25. Verstoß gegen die Hausordnung
Falls ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer stört oder die Bestimmungen dieser Hausordnung nicht einhält, kann der Betreiber oder sein Vertreter, falls er es für notwendig hält, mündlich oder schriftlich den Betreffenden abmahnen, die Störungen zu beenden. Bei schwerem oder wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung und nach schriftlicher Abmahnung durch den Betreiber/die Direktion zur Befolgung kann dieser den Vertrag kündigen. Bei einer Straftat kann der Betreiber die Ordnungskräfte hinzuziehen.

26. Datenverarbeitung und Freiheitsrechte
Gemäß der Datenschutz‑Grundverordnung vom 25. Mai 2018 achten wir darauf, den bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Informationen zu gewährleisten. Ihre Daten werden verwendet, um Ihnen einen Qualitätsservice mit optimaler Bearbeitung Ihrer Buchungen und personalisierter Kommunikation zu garantieren. Die Informationen, die Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage mitteilen, werden an keinen Dritten übermittelt und bleiben vertraulich. Sie werden ausschließlich von den Diensten des naturistischen Campingplatzes René Oltra zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur persönlichen Kommunikation mit Ihnen verwendet. Gemäß dem Gesetz über Informatik, Dateien und Freiheiten vom 6. Januar 1978 verfügen Sie über ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch in Bezug auf Sie betreffende personenbezogene Daten. Hierfür genügt es, uns einen Antrag per Post zu senden. Ein Videoüberwachungssystem ist seit dem Sommer 2009 in Betrieb. Es dient einer besseren Kontrolle; sein Ziel ist es, Ihre Sicherheit weiter zu verbessern und für Ihre Ruhe zu sorgen. Durch Präfekturerlass (Nr. 2009‑01‑1934 vom 27/07/09) genehmigt, entspricht dieses System dem Gesetz.
Datum der letzten Überarbeitung (08/12/2025)

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